
Vorschriften
Einfuhrbestimmungen für infektiöse biologische Arbeitsstoffe, infektiöse Substanzen und Vektoren Extern
Standardinterpretationen
Nachfolgend finden Sie eine offizielle Auslegung als schriftliche Erläuterung der Bedeutung einer bestimmten Bestimmung in Bezug auf die Einfuhrgenehmigungsbestimmungen.
- Datum und Bedingungen der EinfuhrgenehmigungCdc-pdf
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Es ist die Richtlinie der Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten, dass eine BSL-3 / ABSL-3 * -Anlage über ein Abluftventilationssystem verfügen muss. (* Hinweis: Diese Richtlinienerklärung gilt nur für Unternehmen, die in einem BSL-3-Labor mit einem Organismus arbeiten, für den eine BSL-3-Eindämmung erforderlich ist. Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen, die in einem BSL3-Labor mit einem Organismus arbeiten, für das kein BSL- erforderlich ist. 3 Eindämmung.) Dieses System muss einen anhaltenden gerichteten Luftstrom gewährleisten, indem Luft aus „sauberen“Bereichen in Richtung „potenziell kontaminierter“Bereiche in das Labor gesaugt wird. Das Labor muss so ausgelegt sein, dass der Luftstrom unter Ausfallbedingungen nicht umgekehrt wird.
BSL-3 / ABSL-3 HLK- und AnlagenüberprüfungCdc-pdf