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Richtlinien Für Die Vorläufige Biosicherheit Im Labor: COVID-19

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Richtlinien Für Die Vorläufige Biosicherheit Im Labor: COVID-19
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Anonim

Am 10. Februar 2020 wurden Änderungen vorgenommen, um Folgendes widerzuspiegeln:

  • Der Begriff „zertifiziert“wurde hinzugefügt, um zu verdeutlichen, dass für jedes Laborverfahren, bei dem Aerosole oder Tröpfchen entstehen können, ein zertifizierter biologischer Sicherheitsschrank der Klasse II (BSC) verwendet werden sollte.
  • Zusätzliche Details wurden für alle Laborverfahren bereitgestellt, die außerhalb einer BSC durchgeführt werden.
  • Zusätzliche Details wurden zur Verwendung von EPA-registrierten Krankenhausdesinfektionsmitteln bereitgestellt.
  • Zusätzliche Details wurden für den Umgang mit COVID-19-Laborabfällen bereitgestellt.
  • Die Notwendigkeit sowohl standort- als auch aktivitätsspezifischer Risikobewertungen wurde hinzugefügt, um festzustellen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Kontrolle der biologischen Sicherheit im Labor erforderlich sind.

10. Februar 2020

Bis weitere Informationen verfügbar sind, sollten Vorsichtsmaßnahmen beim Sammeln und Behandeln von Proben getroffen werden, die SARS-CoV-2 enthalten können. Eine rechtzeitige Kommunikation zwischen Klinik- und Laborpersonal ist wichtig, um das Risiko beim Umgang mit Proben von Patienten mit einer möglichen SARS-CoV-2-Infektion zu minimieren. Solche Proben sollten entsprechend gekennzeichnet werden, und das Labor sollte alarmiert werden, um eine ordnungsgemäße Handhabung der Proben sicherzustellen. Nachfolgend finden Sie allgemeine und spezifische Richtlinien zur biologischen Sicherheit beim Umgang mit SARS-CoV-2-Proben.

Weitere detaillierte Anweisungen finden Sie im Folgenden:

  • Biosicherheit in mikrobiologischen und biomedizinischen Laboratorien (BMBL) - Fünfte Ausgabe
  • Labor Biosafety Manual - Third Editionexternes Symbol für externe Symbole

Allgemeine Richtlinien (für die Arbeit mit potenziell infektiösen Materialien)

Laboranten sollten beim Umgang mit potenziell infektiösen Proben geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, die Einweghandschuhe, Laborkittel und Augenschutz umfasst.

Jedes Verfahren mit der Möglichkeit, Aerosole oder Tröpfchen zu erzeugen (z. B. Verwirbeln), sollte in einem zertifizierten biologischen Sicherheitsschrank der Klasse II (BSC) durchgeführt werden. Für die Zentrifugation sollten geeignete physikalische Rückhaltevorrichtungen (z. B. Zentrifugensicherheitseimer; versiegelte Rotoren) verwendet werden. Im Idealfall sollten Rotoren und Schaufeln in einer BSC be- und entladen werden. Bei Verfahren außerhalb einer BSC sollten Augen- und Gesichtsschutz (z. B. Schutzbrille, Maske, Gesichtsschutz) oder andere physische Barrieren (z. B. Spritzschutz) verwendet werden, um das Risiko einer Exposition gegenüber Laborpersonal zu minimieren.

Dekontaminieren Sie nach der Verarbeitung der Proben die Arbeitsflächen und Geräte mit geeigneten Desinfektionsmitteln. Verwenden Sie von der EPA registrierte Krankenhausdesinfektionsmittel mit dem Etikett, dass sie gegen andere Atemwegserreger wie saisonale Influenza und andere humane Coronaviren wirksam sind. Befolgen Sie die Empfehlungen des Herstellers zur Verwendung - Verdünnung (dh Konzentration), Kontaktzeit und Sorgfalt bei der Handhabung.

Befolgen Sie für SARS-CoV-2-Laborabfälle die Standardverfahren für andere Atemwegserreger wie saisonale Influenza und andere humane Coronaviren.

Spezifische Richtlinien

Die Virusisolierung in der Zellkultur und die anfängliche Charakterisierung von Viren, die in Kulturen von SARS-CoV-2-Proben gewonnen wurden, werden derzeit NICHT empfohlen, außer in einem BSL3-Labor unter Verwendung von BSL3-Arbeitspraktiken.

Die folgenden Aktivitäten können in BSL-2-Einrichtungen unter Verwendung von Standard-BSL-2-Arbeitspraktiken durchgeführt werden:

  • Pathologische Untersuchung und Verarbeitung von formalinfixierten oder anderweitig inaktivierten Geweben
  • Molekularanalyse extrahierter Nukleinsäurepräparate
  • Elektronenmikroskopische Untersuchungen mit Glutaraldehyd-fixierten Gittern
  • Routineuntersuchung von Bakterien- und mykotischen Kulturen
  • Routinefärbung und mikroskopische Analyse fester Abstriche
  • Endverpackung der Proben für den Transport zu Diagnoselabors für zusätzliche Tests. Die Proben sollten sich bereits in einem versiegelten, dekontaminierten Primärbehälter befinden.
  • Inaktivierte Proben (z. B. Proben in Nukleinsäureextraktionspuffer)

Die folgenden Aktivitäten, die die Manipulation potenziell infizierter Proben beinhalten, sollten mindestens wie oben beschrieben und in einer zertifizierten BSC der Klasse II in einer BSL-2-Einrichtung durchgeführt werden. Standort- und aktivitätsspezifische Risikobewertungen sollten durchgeführt werden, um festzustellen, ob aufgrund der situativen Anforderungen (z. B. hohe Testvolumina) verbesserte Vorsichtsmaßnahmen für die biologische Sicherheit erforderlich sind:

  • Aliquotieren und / oder Verdünnen von Proben
  • Inokulieren von bakteriellen oder mykologischen Kulturmedien
  • Durchführung diagnostischer Tests ohne Vermehrung von Viren in vitro oder in vivo
  • Nukleinsäureextraktionsverfahren mit potenziell infizierten Proben
  • Vorbereitung und chemische oder Wärmefixierung von Abstrichen für die mikroskopische Analyse

Klinische Labortests

Klinische Laboratorien, die routinemäßige hämatologische, urinale und klinisch-chemische Studien durchführen, und mikrobiologische Laboratorien, die diagnostische Tests an Serum-, Blut- oder Urinproben durchführen, sollten beim Umgang mit potenziellen COVID-19-Patientenproben den Standardlaborpraktiken, einschließlich Standardvorkehrungen, folgen. Weitere Informationen finden Sie unter Biosicherheit in mikrobiologischen und biomedizinischen Laboratorien (BMBL) - Fünfte Ausgabe (Seite 225).

Verpackung, Versand und Transport

Verpackung, Versand und Transport von Proben aus verdächtigen Fällen oder PUI von COVID-19 müssen der aktuellen Ausgabe des Symbols für gefährliche Güter der International Air Transport Association (IATA) entsprechen.

Befolgen Sie beim Versand potenzieller COVID-19-Patientenproben die Versandvorschriften für biologische Substanzen gemäß UN 3373, Kategorie B.

Ressourcen

  • Verpackungs-Checkliste, siehe Saf-T-Pakpdf-Symbol der Kategorie B.
  • Packanleitung 650 für das externe Symbol UN 3373

    Klicken Sie auf "Infektiöse Substanzen" und Sie können die Verpackungsanweisungen herunterladen

  • Etiketten für UN 3373

    • Bei Verwendung des PDF-Symbols für Kühlpackungen - Geben Sie den Namen und die Telefonnummer der Person an, die während der normalen Geschäftszeiten verfügbar ist und den Inhalt der Sendung kennt (kann eine Person bei CDC sein). Legen Sie das Etikett auf eine Seite der Schachtel und bedecken Sie das Etikett vollständig mit durchsichtigem Klebeband (kleben Sie nicht nur die Kanten des Etiketts fest).
    • Bei Verwendung des Trockeneis-PDF-Symbols - Geben Sie den Namen und die Telefonnummer der Person an, die während der normalen Geschäftszeiten verfügbar ist und den Inhalt der Sendung kennt (kann eine Person bei CDC sein). Legen Sie das Etikett auf eine Seite der Schachtel und bedecken Sie das Etikett vollständig mit durchsichtigem Klebeband (kleben Sie nicht nur die Kanten des Etiketts fest).
  • Schema für die Verpackung, UN 3373 Kategorie Bpdf-Symbol

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